Widrighkeiten bei den Gesetzen

Hier geht es um die Gilera Eaglet

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Joe Waschl
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Registriert: Sonntag 18. Januar 2009, 19:28

Widrighkeiten bei den Gesetzen

Beitrag von Joe Waschl »

Hallo liebe Eaglet Fahrer!

In unseren allseitsgeliebten Eaglets sind ja (bei den meißten^^) Motoren mit 49 ccm eingebaut, und mit 50 kmh(so ists bei mir) in der ABE eingetragen.

Im moment mache ich den Führerschein Klasse M womit ich ja Fahreuge bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 kmh führen darf.

Die Eaglets fahren ja ein bisschen schneller als 50, sind aber trotzdem mit nem kleinen Nummernschild gekennzeichnet, obwohl doch alles was schneller als 45 kmh fährt, mit nem großem Schild gekennzeichnet werden muss oder? Also meine fährt laut Vorbesitzer und Tacho 80 (bin noch nicht so schnell gefahren aber der VB schon.). muss ich dann wegen den eingetragenen 50 den A1 machen?

Was wenn mich die Polizei mal mit sagen wir knapp 70 erwischt?

in meiner ABE steht aber dass (sie wurde einmal als Mofa eingetragen) wieder in den Originalzustand versetzt worden ist. können die da was machen?

Ich meine die Simson Mopeds dürfen ja auch in ganz deutschalnd mit 60 herumfahren.
Was könnten für Strafen auf mich zukommen wenn überhaupt?

Im Vorraus schon mal herzlichen Dank für euere Beiträge

PS: Die Kreidler RS und die Zündapp KS 50 sind auch 50 ccm Motoren und fahren auch 70 - 80 kmh. aber die müssen mit großen Nummernschild fahren.
Zuletzt geändert von Joe Waschl am Mittwoch 21. Januar 2009, 17:19, insgesamt 1-mal geändert.

Rico
Beiträge: 243
Registriert: Mittwoch 22. März 2006, 14:23

Re: Widrighkeiten bei den Gesetzen

Beitrag von Rico »

Hallo Joe,

ich bin kein Jurist, aber vielleicht helfen dir meine Aussagen trotzdem ein bisschen weiter.

Die Eaglet darf mit Klasse M gefahren werden, weil sie vor Dezember 2001 verkauft wurde. Im Netz habe ich folgende Quelle gefunden (aber nicht selbst direkt im Gesetz nachgeschaut)

"§ 6 Abs. 1 zu Klasse M

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind"


Die Frage ist, ob deine Eaglet noch einen 50ccm hat und ob alles original ist. Ein bekannter Polizist meinte zu mir, wenn meine Eaglet wirklich originalzustand hat und schneller als 50 fährt (ich schaffe ca. 65), kann ich höchstens ausgefordert werden das zu drosseln. Wenn du selbst nichts geschraubt hast und du auch nicht wissen konntest, dass es kein Originalzustand mehr ist, kannst du nicht weiter belangt werden. Das ist zwar die Aussage eines Polizisten, aber ich würde mich nicht 100%ig darauf verlassen, dass das vor Gericht auch so aussieht. Solltest dich da also noch woanders erkundigen. Wenn du aber nicht schneller als 50 fährst, sollte nichts passieren. Wenn du schneller fährst, kann dir natürlich vorgeworfen werden, dass dir ja bekannt ist, dass sie zu schnell fährt.

A1 wird dir nicht viel bringen, denn die Eaglet darf ja nicht schneller fahren. Sonst ist die ABE ungültig und dann darft du das mit keinem Führerschein fahren. Wenn dann musst du das vom TÜV abnehmen lassen und als Motorrad eintragen lassen. Wenn das überhaupt geht, ändert sich dann aber auch der Status (Versicherung, Steuern, richtiges Kennzeichen, etc)
Meine Eaglet habe ich verschenkt, da ich nun meinen Motorradführerschein habe. Daher bin ich nicht mehr in diesem Forum aktiv!

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Joe Waschl
Beiträge: 21
Registriert: Sonntag 18. Januar 2009, 19:28

Re: Widrighkeiten bei den Gesetzen

Beitrag von Joe Waschl »

Hi herzlichen Dank für die Antwort.

Ja der Ori. motor ist noch drin. Also heißts: immer langsam fahren und net erwischn lassn" oder? aber die Simsons dürfen mit 60 -70 fahren oder?

DarkChris
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Re: Widrighkeiten bei den Gesetzen

Beitrag von DarkChris »

Simson hat ne Zulassung bis 60 kmh :-) Ist aber auch die einzige :wink:
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